Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen X Projekt Eventmanagement und seinen Kunden.

Stand 28. Juli 2026
01
Vertragsgrundlagen

Allgemeines & Vertragsschluss.

01

Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

X Projekt Eventmanagement Inhaber: Thomas Ley Grubenstraße 14 53894 Mechernich-Satzvey Telefon: 0157 39451254 E-Mail: info@x-projekt-entertainment.de

nachfolgend „X Projekt“ genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen X Projekt und seinen Kunden, insbesondere über:

  • die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Fotoboxen, Ton- und Lichttechnik, Mobiliar, Anhängern, gastronomischen Geräten und sonstigen Mietgegenständen,
  • die Lieferung, den Auf- und Abbau sowie die Betreuung von Veranstaltungstechnik,
  • DJ-, Technik-, Animations-, Foto-, Gastro-, Service-, Sicherheits- und sonstige Veranstaltungsdienstleistungen,
  • die Bereitstellung von Personal,
  • den Verkauf von Eintrittskarten und Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen,
  • ergänzende Waren und Leistungen, die über die Internetseite, den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort angeboten werden.

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.

Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn X Projekt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

02

Vertragsbestandteile und Rangfolge

Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind in folgender Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen zwischen X Projekt und dem Kunden,
  2. die jeweilige Produkt- oder Leistungsbeschreibung,
  3. das Angebot oder die Auftragsbestätigung,
  4. die für die konkrete Bestellung angegebenen Stornierungs- und Zahlungsbedingungen,
  5. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Maßangaben und technische Beschreibungen dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung. Geringfügige und für den Kunden zumutbare Abweichungen bleiben zulässig, soweit hierdurch der vereinbarte Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird.

X Projekt darf gleichwertige Mietgegenstände, technische Geräte oder entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Gegenstand oder eine bestimmte Person vereinbart wurde und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

03

Vertragsschluss im Onlineshop

Die Darstellung von Produkten, Mietgegenständen, Dienstleistungen oder Eintrittskarten im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

Der Kunde kann die gewünschten Produkte und Leistungen in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden der Bestellung überprüfen und berichtigen.

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.

Die automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme dar, sofern in der Eingangsbestätigung nicht ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklärt wird.

Der Vertrag kommt zustande, wenn X Projekt:

  • die Bestellung ausdrücklich bestätigt,
  • eine Zahlungsaufforderung oder Rechnung übersendet,
  • die bestellte Leistung ausführt,
  • den Mietgegenstand übergibt oder versendet oder
  • bei Eintrittskarten eine Buchungs- oder Ticketbestätigung ausstellt.

X Projekt kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

Bei sofortiger elektronischer Bezahlung kann der Vertrag bereits mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande kommen, sofern der Bestellvorgang entsprechend gekennzeichnet ist.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

X Projekt speichert die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsinformationen sowie diese AGB auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder als PDF-Datei.

04

Angebote außerhalb des Onlineshops

Individuelle Angebote von X Projekt sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsfrist annimmt und X Projekt die Annahme bestätigt.

Änderungen oder Ergänzungen des Angebots gelten erst nach Bestätigung durch X Projekt als vereinbart.

Reservierungen von Terminen, Mietgegenständen oder Personal sind nur verbindlich, wenn sie von X Projekt ausdrücklich bestätigt wurden.

05

Preise und zusätzliche Kosten

Es gelten die bei der Bestellung oder im individuellen Angebot angegebenen Preise.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren Steuern und sonstigen zwingenden Preisbestandteile angegeben.

Wird aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wird hierauf gesondert hingewiesen.

Liefer-, Fahrt-, Versand-, Aufbau-, Abbau-, Personal-, Reinigungs-, Verbrauchsmaterial-, Genehmigungs- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.

Zusatzleistungen, Mehrarbeit, Wartezeiten, Verlängerungsstunden, zusätzliche Anfahrten oder nachträgliche Änderungen werden nach den im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preisen berechnet.

Maßgeblich ist der Leistungsumfang, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Nachträgliche Wünsche des Kunden können zu einer Anpassung des Preises und der Leistungszeit führen.

02
Zahlung & Vertragsbeendigung

Zahlung, Storno & Widerruf.

06

Zahlung und Fälligkeit

Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Onlineshop oder im jeweiligen Angebot angegeben.

Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Termin ohne Abzug fällig.

X Projekt kann angemessene Anzahlungen, Vorauszahlungen oder eine vollständige Zahlung vor Leistungsbeginn verlangen, wenn dies bei Vertragsschluss angegeben wurde.

Bei Eintrittskarten und kurzfristigen Buchungen kann der vollständige Preis sofort nach Vertragsschluss fällig werden.

Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Geldes bei X Projekt.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

X Projekt ist berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

07

Widerruf, Stornierung, Kündigung und Rücktritt

Der gesetzliche Widerruf eines Verbrauchers ist von einer freiwilligen Stornierung, einer Kündigung oder einem gesetzlichen Rücktritt zu unterscheiden.

Besteht für einen Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, richten sich dessen Voraussetzungen und Folgen ausschließlich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Vorschriften.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte des Kunden, insbesondere bei einer Pflichtverletzung durch X Projekt, bleiben unberührt.

Eine „Stornierung“ ist die Erklärung des Kunden, dass er den Vertrag ohne ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Lösungsrecht nicht mehr durchführen möchte. Eine solche Stornierung hebt den Vertrag nicht automatisch auf.

X Projekt kann einer Stornierung zustimmen und hierfür die im jeweiligen Angebot, Shopartikel oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stornierungskosten verlangen.

Die für den konkreten Auftrag geltende Stornierungsregelung wird dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung deutlich angezeigt. Sie wird außerdem in der Bestell- oder Auftragsbestätigung wiedergegeben.

Soweit eine pauschale Stornierungsentschädigung vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass X Projekt überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Soweit gesetzlich zulässig und im konkreten Auftrag vereinbart, bleibt X Projekt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Ersparte Aufwendungen, anderweitige Verwendungen von Personal oder Material sowie Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vermietung oder Beauftragung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Eine Berechnung von 100 Prozent des vereinbarten Preises kommt nur in Betracht, soweit dies im konkreten Vertragsverhältnis gesetzlich zulässig ist und unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen, gebundener Kapazitäten, nicht stornierbarer Fremdkosten, ersparter Aufwendungen und anderweitiger Einsatzmöglichkeiten gerechtfertigt ist.

Für Werkleistungen, Dienstleistungen und Mietverträge gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Regelungen über Kündigung, Annahmeverzug, ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb.

Die Stornierung oder Kündigung soll mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Gesetzlich zulässige Erklärungsformen bleiben hiervon unberührt.

Maßgeblich für die Berechnung einer vereinbarten Stornierungsentschädigung ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei X Projekt eingeht.

08

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Insbesondere besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies betrifft insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen sowie weitere terminbezogene Veranstaltungsleistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Miet- oder Dienstleistungsverträgen, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, bleibt ein bestehendes Widerrufsrecht unberührt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass X Projekt bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, kann der Verbraucher bei einem späteren Widerruf zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

Das Widerrufsrecht für eine entgeltliche Dienstleistung erlischt erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

Elektronische Widerrufsfunktion
03
Mietartikel & Technik

Vermietung, Übergabe & Technik.

09

Vermietung von Veranstaltungstechnik und Mietartikeln

Der Umfang des Mietvertrags ergibt sich aus der Bestellung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die Mietzeit beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Vorbereitungs-, Abhol-, Liefer-, Aufbau-, Veranstaltungs-, Abbau- und Rückgabezeiten können gesondert vereinbart werden.

Eine verspätete Abholung durch den Kunden verkürzt die vereinbarte Mietzeit nicht.

Ist der Kunde aus persönlichen oder betrieblichen Gründen an der Nutzung des Mietgegenstands gehindert, befreit ihn dies nicht automatisch von seiner Zahlungspflicht.

Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Kunde hat den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.

Eine Untervermietung, Weitergabe an Dritte, technische Veränderung, Öffnung von Gehäusen oder Entfernung von Kennzeichnungen ist nur mit vorheriger Zustimmung von X Projekt zulässig.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Stromanschlüsse, Stellflächen, Zufahrten, Fluchtwege, Tragfähigkeiten, Wetterschutzmaßnahmen und sonstigen technischen Voraussetzungen vorhanden sind.

Geräte, die nicht ausdrücklich für den ungeschützten Außeneinsatz vorgesehen sind, dürfen nicht Regen, Feuchtigkeit, Frost, übermäßiger Hitze, Sand, Staub oder sonstigen schädlichen Einflüssen ausgesetzt werden.

Der Kunde hat erkennbare Störungen, Schäden oder Sicherheitsrisiken unverzüglich mitzuteilen und die weitere Nutzung einzustellen, soweit hierdurch weitere Schäden oder Gefahren entstehen können.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung wird dem Kunden nicht berechnet.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Gästen oder sonstigen Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste.

Bei Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus oder sonstigem Verlust hat der Kunde X Projekt unverzüglich zu informieren. Bei einer möglichen Straftat ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Eine vereinbarte Kaution kann zur Sicherung fälliger Ansprüche verwendet werden. Nicht benötigte Beträge werden nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände zurückgezahlt.

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Übergabe, Lieferung und Rückgabe

Ort und Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise Lieferung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

Der Kunde muss sicherstellen, dass die vereinbarte Liefer- oder Aufbaufläche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

Zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten, die durch fehlenden Zugang, nicht vorbereitete Flächen, fehlende Ansprechpartner oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, können nach den vereinbarten Sätzen berechnet werden.

Der Kunde hat die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sortiert und in einem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht.

Soweit eine gereinigte Rückgabe vereinbart wurde, können erforderliche und angemessene Reinigungskosten berechnet werden.

Bei einer verspäteten Rückgabe kann X Projekt die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten und Schäden verlangen.

Hierzu können insbesondere zusätzliche Mietzeiten, Personalaufwand und berechtigte Ansprüche nachfolgender Kunden gehören.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11

Aufbau, Abbau und technische Betreuung

Aufbau, Abbau, Einrichtung und technische Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.

Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignete und sichere Flächen, Stromanschlüsse und Zugangswege zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde informiert X Projekt rechtzeitig über besondere örtliche Vorgaben, Lautstärkebegrenzungen, Brandschutzauflagen, Zufahrtsbeschränkungen, Hausordnungen und behördliche Auflagen.

Muss eine Leistung aus Sicherheitsgründen unterbrochen oder beendet werden, weil der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen hat, bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche von X Projekt bestehen.

X Projekt ist berechtigt, den Betrieb von Geräten einzustellen, wenn eine konkrete Gefahr für Personen, Sachen oder die Technik besteht.

04
Dienstleistungen & Auftraggeber

Personal & Veranstalterpflichten.

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Dienstleistungen und Personal

Art, Umfang, Einsatzzeit und Einsatzort der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

X Projekt darf geeignete Mitarbeiter, freie Auftragnehmer oder Nachunternehmer einsetzen, soweit nicht ausdrücklich die persönliche Leistung einer bestimmten Person vereinbart wurde.

Bei Ausfall einer vorgesehenen Person darf X Projekt eine fachlich geeignete Ersatzperson einsetzen.

Die von X Projekt eingesetzten Mitarbeiter bleiben organisatorisch und fachlich X Projekt zugeordnet.

Der Kunde darf veranstaltungsbezogene Wünsche, Abläufe und Sicherheitsinformationen mitteilen. Ein arbeitsrechtliches Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern von X Projekt besteht jedoch nur, wenn ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde.

Ist ausdrücklich eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung beabsichtigt, bedarf dies eines gesonderten Vertrags und der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Kunde stellt sichere Arbeitsbedingungen, erforderliche Aufenthalts- und Sanitärräume sowie die gesetzlich erforderlichen Pausenmöglichkeiten zur Verfügung.

Verlängert sich der vereinbarte Einsatz auf Wunsch des Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, werden zusätzliche Einsatz-, Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Fahrt- und Wartezeiten nach den vereinbarten Sätzen berechnet.

Kann X Projekt eine vereinbarte Leistung aus einem von X Projekt zu vertretenden Grund nicht erbringen und steht keine zumutbare Ersatzleistung zur Verfügung, entfällt die Vergütung für den nicht erbrachten Leistungsteil.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach der Haftungsregelung dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

13

Pflichten des Veranstalters beziehungsweise Auftraggebers

Der Kunde ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verantwortlich für:

  • die Eignung und rechtzeitige Verfügbarkeit des Veranstaltungsorts,
  • erforderliche Genehmigungen und behördliche Anzeigen,
  • die Einhaltung von Jugendschutz-, Lärmschutz-, Brandschutz-, Versammlungsstätten- und Sicherheitsvorschriften,
  • gegebenenfalls erforderliche GEMA-Anmeldungen und sonstige Nutzungsrechte,
  • ausreichende Strom-, Wasser- und Zufahrtsmöglichkeiten,
  • die Sicherheit der Besucher und der Veranstaltung,
  • die Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsorts.

Soweit X Projekt einzelne dieser Aufgaben ausdrücklich übernimmt, ergibt sich dies aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Der Kunde hat X Projekt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Angaben des Kunden gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zu dessen Lasten.

05
Tickets & Veranstaltungen

Veranstaltungen, Änderungen & Mängel.

14

Eintrittskarten und Veranstaltungen

Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt ein Vertrag über den Besuch der konkret bezeichneten Veranstaltung zustande.

Ist X Projekt nicht selbst Veranstalter, wird im jeweiligen Angebot kenntlich gemacht, in wessen Namen und auf wessen Rechnung die Eintrittskarte verkauft wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die im jeweiligen Veranstaltungsangebot genannten Einlass-, Alters-, Sicherheits- und Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

Bei minderjährigen Besuchern gelten zusätzlich die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und die vom Veranstalter veröffentlichten Einlassregeln.

Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern oder sie von der Veranstaltung ausschließen, wenn ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlender oder ungültiger Eintrittskarte,
  • Verstoß gegen Alters- oder Jugendschutzvorgaben,
  • erheblicher Alkoholisierung oder Drogeneinfluss,
  • aggressivem oder gefährdendem Verhalten,
  • Mitführen verbotener Gegenstände,
  • erheblichen Verstößen gegen die Haus- oder Veranstaltungsordnung.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht bei einer vom Besucher schuldhaft verursachten Einlassverweigerung oder einem berechtigten Ausschluss grundsätzlich nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

Bei terminbezogenen Veranstaltungen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts erfüllt sind.

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Änderungen, Verlegung und Absage von Veranstaltungen

Zumutbare und sachlich gerechtfertigte Änderungen des Programms, des zeitlichen Ablaufs, einzelner Mitwirkender oder des Veranstaltungsorts bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird.

Wird eine Veranstaltung abgesagt, richten sich die Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Bei einer Verlegung behalten Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer wesentlichen oder unzumutbaren Änderung bleiben unberührt.

Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen werden nur erstattet, wenn X Projekt hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.

16

Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Verbote, erhebliche Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Streiks, Unruhen, Epidemien, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse gehören.

Die Parteien werden sich unverzüglich informieren und nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung, insbesondere eine Verlegung oder Anpassung der Leistung, prüfen.

Bereits erbrachte Leistungen und rechtlich geschuldete, nicht vermeidbare Fremdkosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung abgerechnet werden.

Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Erstattungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

17

Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte.

Der Kunde hat X Projekt auftretende Störungen oder Mängel unverzüglich mitzuteilen und X Projekt eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Unterlässt der Kunde schuldhaft eine mögliche und zumutbare Mitteilung, kann dies bei der Berechnung von Ansprüchen berücksichtigt werden, soweit der Schaden bei rechtzeitiger Mitteilung hätte vermieden oder vermindert werden können.

Bei Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind, unberührt.

06
Haftung & Schlussbestimmungen

Rechte, Haftung & Schlussbestimmungen.

18

Haftung von X Projekt

X Projekt haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
  • soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet X Projekt nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer von X Projekt.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.

19

Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

Stellt der Kunde Musik, Bilder, Logos, Videos, Texte, Druckdaten oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter.

Der Kunde stellt X Projekt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

20

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Internetseite von X Projekt.

Zur Datenschutzerklärung
21

Verbraucherstreitbeilegung

X Projekt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Das UN-Kaufrecht findet bei Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von X Projekt Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden.

Individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Fragen zu einem Auftrag? Wir helfen persönlich weiter.

Bei Fragen zu einem Angebot, einer Vermietung oder einer Buchung können Sie sich jederzeit an X Projekt Eventmanagement wenden.

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